Was passiert bei Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz?
Wenn nur wenig Zeit zwischen Konsum und Arbeitsbeginn liegt, zeigen sich die Wirkungen des Alkohol- und Drogengebrauchs auch am Arbeitsplatz. Gefährlich wird dies vor allem bei Tätigkeiten, die eine schnelle Reaktion und große Sorgfalt verlangen und mit einem hohen Unfallrisiko behaftet sind. Typische Beispiele sind Arbeiten auf Baustellen und Gerüsten, an Maschinen und natürlich in Fahrzeugen.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber einschreiten, sobald Drogen und Alkohol Arbeitsleistung und Arbeitsverhalten beeinträchtigen. Das gilt auch, wenn der Konsum in der Freizeit, also außerhalb der Arbeitszeiten, stattfand. Besteht ein Verdacht auf Drogen- und/oder Alkoholprobleme ist der Vorgesetzte gemäß seiner Fürsorgepflicht dazu angehalten, den Mitarbeiter unverzüglich anzusprechen und gemeinsam eine Lösung des Problems zu erarbeiten. Bei wiederholt schlechter Arbeitsleistung darf der Arbeitgeber auch eine Abmahnung ausstellen. In schwerwiegenden Fällen kann es zu einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung kommen. Dies gilt allerdings nur, insofern keine Suchterkrankung vorliegt. In diesem Falle ist eine Kündigung nur dann berechtigt, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene dauerhaft nicht mehr in der Lage sein wird, seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erfüllen oder wenn er einen Entzug und eine ärztliche Unterstützung strikt ablehnt.
Meist verschlechtert sich auch das Verhältnis zu den Arbeitskollegen, wenn Alkohol und Drogen im Spiel sind. So bemerken die Kollegen vielfach Verhaltensänderungen, die dem Betroffenen selbst oft gar nicht bewusst sind, aber typische Anzeichen für einen Drogen- und Alkoholkonsum sind. Hierzu gehören u. a.:
- Wahrnehmungs- und Konzentrationsstörungen
- Distanzloses Verhalten
- Redseligkeit
- Unausgeglichenheit und Gereiztheit
- Selbstüberschätzung
- Unpünktlichkeit
- Häufige Fehlzeiten
- Rauschzustände
- Verringerte Arbeitsleistung
- Schlechte Arbeitsqualität
- Offenbar grundlose finanzielle Probleme
Ein Einsatz von Drogen und Alkohol, der sich am Arbeitsplatz bemerkbar macht, sollte unverzüglich behandelt werden. Dies gilt auch, wenn noch keine Sucht entstanden ist. Schließlich birgt der Verlust des Arbeitsplatzes ein hohes Risiko, sozial abzusteigen und aufgrund der zunehmenden Isolation und Unzufriedenheit vermehrt zum Suchtmittel zu greifen. Ist diese Abwärtsspirale einmal angestoßen, führt sie in vielen Fällen unweigerlich in eine mehrfache, manifeste Abhängigkeit.