Stellungnahme:
Beeinflusst ein Ausgang während der Therapie den Therapieerfolg
Gerne möchten wir zur Frage, ob ein genehmigter Ausgang den Therapierfolg beeinflusst, Stellung nehmen.
Hierzu stellen wir wie folgt klar:
Im Anschluss an die Entgiftungsphase kann (und soll) jeder Patient unserer Klinik die Zeitfenster außerhalb der obligaten Therapieeinheiten in einem möglichst normalen Rahmen – also auch außerhalb des Klinikgeländes – verbringen. Dies ist Teil unserer spezifischen Therapiephilosophie und auch Grundlage unserer Therapieerfolge.
Patienten unserer Klinik ist es möglich die Klinik nach ärztlicher Freigabe und verbindlichen Regularien in den Tagesstunden zu verlassen. Sie werden bei jeder Rückkehr (spätestens jedoch um 22h) standardmäßig auf Alkohol- und Drogenkonsum getestet.
Nach deutschem Recht ist eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Patienten nur nach richterlicher Anordnung möglich. Für uns selbst käme eine Einschränkung derselben somit dem Tatbestand der Freiheitsberaubung gleich. Dieser rechtliche Rahmen gilt für unser Haus und auch sämtliche vergleichbaren Einrichtungen im deutschen Rechtsraum.