Schlaftabletten abhängig – Was tun?
Aufgrund der starken Nebenwirkungen sollten sich die betroffenen Menschen keineswegs mit ihrer Schlafmittel-Abhängigkeit abfinden, sondern einen für sie gangbaren Weg suchen, um diese zu beenden. Dieser führt in den allermeisten Fällen über einen qualifizierten Entzug. Keine Lösung ist es allerdings, dass Mittel einfach abzusetzen, da es hier zu einer Rebound-Insomnie und anderen belastenden Entzugserscheinungen kommen kann, die den Patienten in seiner Meinung bestärken, ohne die Tabletten gar nicht schlafen zu können.
Stattdessen muss die Dosis Schritt für Schritt reduziert werden, bis alle Depots und Metaboliten vollständig abgebaut sind. Je nach Substanz und Einnahmedauer kann dieser fraktionierte Schlaftabletten-Entzug von mehreren Wochen bis zu einem halben Jahr dauern. Dabei sind die Entzugserscheinungen in der Anfangsphase am stärksten ausgeprägt, werden mit der Zeit aber immer geringer. Neben der körperlichen Entgiftung sollte sich der Abhängige unter therapeutischer Anleitung unbedingt mit den psychischen Ursachen seiner Schlaftabletten-Sucht auseinandersetzen, um Rückfälle nach dem Entzug zu vermeiden. Dies passiert in der Regel in einer Entwöhnungstherapie, in der der Betroffene ebenfalls alternative Lösungen zum Schlafmittelkonsum und eine bessere Schlafhygiene erlernt.
Zu empfehlen ist auf jeden Fall, die Entzugsbehandlung unter ärztlicher Überwachung und mit einer das Entzugssyndrom lindernden Medikation durchzuführen. Dies gelingt am besten während eines stationären Entzugs, da sich der Suchtkranke im geschützten Rahmen der Klinik vollständig auf die Behandlung seiner Abhängigkeit konzentrieren und im Falle von Komplikationen oder Motivationskrisen von speziell geschulten Ärzten und Therapeuten aufgefangen werden kann. Darüber hinaus stehen den Betroffenen – je nach Einrichtung – ergänzende Therapieangebote zur Bewältigung ihrer Sucht zur Verfügung.
Wichtig ist es zu wissen, dass eine Medikamentensucht als Krankheit anerkannt ist und demzufolge jeder Betroffene einen Anspruch auf eine qualifizierte Entzugsbehandlung hat. Diese kann entweder in öffentlichen Einrichtungen oder in privaten Suchtkliniken durchgeführt werden. Zwar besteht das Behandlungsmodell in beiden Fällen aus Entgiftung und Entwöhnung, unterscheidet sich aber dennoch im Ablauf und in der Qualität.
So erfolgt der von öffentlichen Kostenträgern getragene Entzug in zwei getrennten Behandlungsschritten. Während die Entgiftung zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehört und in einem Krankenhaus oder eine Psychiatrie stattfindet, verläuft die Entwöhnung oder Suchrehabilitation zeitlich versetzt in einer Rehaklinik der Deutschen Rentenversicherung und muss separat beantragt werden. Die Wartezeit auf einen Reha-Platz beträgt in der Regel zwischen 4 bis 6 Wochen, so dass die Entgifteten nach dem Krankenhausaufenthalt in ihrer gewohnten Umgebung erneut den üblichen Suchttriggern und ihrer psychischen Abhängigkeit ausgesetzt werden. Dadurch bedingt, ist die Rückfallgefahr vor der Entwöhnung besonders hoch.
Eine private Entzugsklinik dagegen verfolgt ein ganzheitliches Therapiekonzept, d. h. die Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlung finden in einem Behandlungsschritt statt. Die Patienten verbleiben in einer Einrichtung und führen die gesamte Behandlung bei denselben Ärzten und Therapeuten durch, was ein deutlich größeres Vertrauen schafft. Darüber hinaus verläuft die therapeutische Betreuung in den meisten privaten Kliniken wesentlich intensiver und umfasst neben der Gruppentherapie auch einzeltherapeutische Sitzungen und eine Rückfallprävention, die den Suchtkranken optimal auf die Rückkehr in den Alltag vorbereitet. Daher verläuft ein Schlafmittel-Entzug in einer privaten Einrichtung meist erfolgreicher.