Hustenstiller und Suchtmittel
Den meisten Menschen ist Codein aufgrund seiner antitussiven (hustenstillenden) Wirkung bekannt, allerdings besitzt der Wirkstoff – wie andere Opioide auch – ein nicht zu unterschätzendes Suchtpotenzial und kann zu starken Nebenwirkungen führen. Daher wurde die Substanz, die in früheren Jahren oft bereits Kleinkindern als Hustensaft verordnet wurde, im Jahre 2014 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einem Risikobewertungsverfahren zur Anwendung im Kindesalter unterworfen und ist seitdem für Kinder unter 12 Jahren kontraindiziert. Um eine missbräuchliche Anwendung und eine möglicherweise daraus resultierende Codein-Abhängigkeit weitgehend zu minimieren, fällt der Arzneistoff darüber hinaus in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Nur Medikamente, die sehr geringe Dosen des Wirkstoffs enthalten, sind hiervon ausgenommen.